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BGH-Urteil zum E-Check

Wichtiges BGH-Urteil für Vermieter und Mieter

E-Check Prüfungskosten sind umlagefähige Betriebskosten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass E-Check Prüfkosten laut aktuellem Mietrecht als Betriebskosten umlagefähig sind. Die entstehenden Kosten können Vermieter an ihre Mieter weiterberechnen unter der Voraussetzung, dass die Prüfung von Elektroanlagen unter den "sonstigen Betriebskosten" bei den Umlagen im Mietvertrag aufgeführt sind.

Der E-Check bedeutet mehr Sicherheit. So bietet eine regelmäßig überprüfte Elektroanlage die Gewissheit, dass sie funktionssicher ist, alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und keine Risiken durch evtl. nicht fachgerechte Umbauten des Vormieters bestehen. Der E-Check schützt im Schadenfall vor eventuellen Ansprüchen seitens der Versicherer.

Zusätzlich macht er auf sinnvolle Energieeffizienz-Maßnahmen aufmerksam. Diese kostenlose Energiesparberatung umfasst z.B. die Themen Energiesparlampen, Elektrogeräte, Klima-/Heiztechnik sowie die Suche nach Stromfressern.

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